Unsere Gemeinde



Anpassung der Gebühren für d. Benutzung der Kita ab 01.01.2023

Liebe Eltern,

entsprechend dem SächsKitaG, § 15 werden die Elternbeiträge von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Sie werden vom Träger der Kindertageseinrichtung erhoben.

Absenkungen sind vorzusehen

  1. für Alleinerziehende und
  2. Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen.

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 05.05.2022 Nr. 22/7/0468 erfolgt zum 01.01.2023 eine Änderung der Absenkungsbeiträge für Familien mit zwei oder mehr Kindern und Alleinerziehende im Krippen- und Kindergartenbereich entsprechend nachfolgender Tabelle.

Gebühren_Glaubitz_01_01_2023

Eine Änderung der Absenkungsbeiträge für Hortkinder erfolgt nicht.





Links

Amt24
Service-Portal für Sachsen

nünchritz.de
Website der Gemeinde

Zurück zum Seitenstart
© Copyright - Gemeinde Glaubitz